Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich
Lieferung / Leistungen / Lieferzeiten
Vertragsdauer Internetdienste
Regionale-Internet-Gewerbezone (Bezirksinfo.de)

Abnahme/Eigentumsvorbehalt
Preise und Zahlungsbedingungen
Gewährleistung
Rechte Dritter
Haftung
Inhalte von Internet-Seiten
Ende des Nutzungsrechts
Datenschutz
Schlussbestimmung

Die folgende Vereinbarung regelt die Bedingungen, zu denen die
Zar Systems, Heissener Str. 65, 45468 Mülheim a.d. Ruhr ihre Produkte in Deutschland anbietet.

Geltungsbereich

Die Lieferungen und Leistungen von Zar Systems erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden oder Lieferanten sind nur dann wirksam, wenn sie von Zar Systems schriftlich bestätigt wurden.

Zar Systems ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Die Ankündigung erfolgt ausschliesslich durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von Zar Systems (zusätzlich auf den bezirksinfo-Seiten). Widerspricht der Kunde nicht binnen zwei Wochen nach Veröffentlichung im Internet, so werden die geänderten oder ergänzenden Bedingungen wirksam. Bei fristgemäßen Widerspruch des Kunden ist Zar Systems berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der geänderten oder ergänzenden Geschäftsbedingungen zu kündigen.

Lieferung / Leistungen / Lieferzeiten

Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Zar Systems oder mit einer schriftlichen bzw. elektronisch versendeten Bestellung des Kunden zustande.
Dabei bedarf es keiner Bestätigung an den Kunden.

Die Angebote von Zar Systems sind freibleibend.
Geringfügige Abweichungen von den Warenangaben gelten als genehmigt, sofern sie für den Vertragspartner nicht unzumutbar sind.

Zar Systems behält sich das Recht vor, die Lieferungen und Leistungen im Rahmen des technischen Fortschritts zu verbessern. Der Kunde wird die angelieferten Waren unverzüglich nach Lieferung auf Transportschäden, Vollständigkeit und Übereinstimmung mit der Rechnung prüfen. Soweit keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden, wird die Hardware vom Kunden selbst aufgestellt und in Betrieb genommen.

Alle angeführten Lieferfristen von sind geschätzte Zeiten. Wenn Zar Systems in Verzug gerät, haftet Zar Systems für den hierdurch entstandenen Schaden des Vertragspartners nur dann, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens zurückzuführen ist.

Kommt es zu Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger von Zar Systems nicht zu vertretender Umstände, ist Zar Systems berechtigt, die Lieferung nach Wegfall des Hinderungsgrundes nachzuholen.
Weitergehende Ansprüche der Vertragspartner bleiben ausgeschlossen.

Sollten bestellte Waren nicht vollständig lieferbar sein, behält sich Zar Systems eine Teillieferung vor.

Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird Zar Systems im Verhältnis zwischen dem Kunden und einer Organisation zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. Durch Verträge mit solchen Organisationen wird ausschliesslich der Kunde berechtigt und verpflichtet. Zar Systems hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten und delegierten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben.
Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf unzulässiger Verwendung einer Internet-Domain beruhen, wird Zar Systems hiermit vom Kunden freigestellt.

Vertragsdauer Internetdienste und Kündigungsfristen

Die vertragliche Bindung beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 6 Monate. Erfolgt nicht spätestens bis einen Monat vor Ablauf des Vertrages eine schriftliche Kündigung, so verlängert sich der Vertrag jeweils um 3 Monate. Nach Beendigung des Vertrages durch Kündigung wird eine von Zar Systems erstellte standardisierte Internet-Präsenz auf den Seiten von bezirksinfo gesperrt und alle damit in Zusammenhang stehenden Daten gelöscht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe.

Für die Reservierung von Domainnamen gilt abweichend eine vertragliche Mindestbindung von 1 Jahr. Eine Kündigung muß bis spätestens 1 Monat vor Ablauf der Jahresfrist schriftlich erfolgen, ansonsten verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr.

Regionale-Internet-Gewerbezone (Bezirksinfo.de)

Die Aufnahme einer Internetpräsenz in die Bezirksinfo-Datenbank ist kostenlos. Es entstehen dadurch auch keine Folgekosten.
Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Aufnahme einer Internetpräsenz in die Datenbank.
Zar Systems behält sich das jederzeitige Recht vor, angemeldete oder bereits aufgenommene Seiten, ohne Angabe von Gründen, aus der Datenbank zu entfernen.

Die Anmeldung einer Internetpräsenz bei Bezirksinfo.de darf grundsätzlich nur durch den Eigentümer dieser Präsenz oder einem offiziellen Beauftragten erfolgen. Zuwiderhandlungen können strafrechtlich verfolgt werden.
Der Anmeldende ist für die Richtigkeit der gemachten Angaben verantwortlich.

Der Anmeldende erklärt sich damit einverstanden, dass Zar Systems Informationen und Werbung, in der Regel in Form eines Newsletters, an die angegebene E-Mail-Adresse versendet.
Der Newsletterempfänger kann eine weitere Zusendung an die entsprechende E-Mail-Adresse jederzeit durch schriftliche Mitteilung (Mail, Fax, Brief) unterbinden.

Abnahme/Eigentumsvorbehalt

Mit Nutzung der Ware gilt die vertragliche Leistung von Zar Systems als abgenommen, sofern keine förmliche Abnahme verlangt wurde.

Die gesamte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum von Zar Systems.
Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, kann Zar Systems, unbeschadet sonstiger Rechte, die gelieferte Ware zur Sicherung ihrer Rechte zurücknehmen, wenn sie dies dem Kunden angekündigt und ihm eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.


Preise und Zahlungsbedingungen

Hardware und Software

Alle Preise verstehen sich exclusive Versandkosten. Diese, sowie grundsätzlich alle Lieferungen werden zuzüglich Transportversicherung und Abwicklungspauschale gesondert berechnet.

Zahlungen sind, falls nicht anders schriftlich vereinbart, sofort nach Erhalt der Ware bar oder per Euroscheck ohne Abzug zu leisten. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung.
Falls schriftlich festgelegt ist, dass der Kunde per Rechnung oder Verrechnungsscheck beliefert wird, muss die komplette Rechnungssumme mit dem auf der Rechnung angegebenen Zahlungsziel beglichen werden. Bei Überschreitung der Zahlungstermine ist Zar Systems berechtigt, Zins in Höhe von 5% p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen.

Internetdienste

Zahlungen erfolgen in der Regel über vom Kunden erteilte Einzugsermächtigungen. Bei einer Zahlung über Rechnung wird der komplette Zahlbetrag für die entsprechende Vertragszeit im Voraus fällig.

Zar Systems ist berechtigt, die Preise jederzeit nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 8 Wochen zu erhöhen. Die Preise sind Festpreise. Im Verzugsfall ist Zar Systems berechtigt, Zins in Höhe von 5 % p.a. über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen und die entsprechende Internet-Präsenz des Kunden sofort zu sperren.


Gewährleistung

Zar Systems gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner genutzten Internet-Webserver von 90% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Zar Systems liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) über das Internet nicht zu erreichen ist.

Im Rahmen der Gewährleistung kann Zar Systems Computer, Zusatzgeräte und Teile davon austauschen und technische Änderungen einbauen. Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum von Zar Systems über. Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls einen neuen Programmstand übernehmen, es sei denn, dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und Umstellungsproblemen. Der Kunde hat eventuell auftretende Mängel stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen und schriftlich zu melden. Er hat eine Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch durchzuführen.

Der Kunde hat Zar Systems bei einer möglichen Mangelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler, die durch äussere Einflüsse, Bedienungsfehler oder nicht von Zar Systems durchgeführte Änderungen, Ergänzungen, Ein- oder Ausbauten, Reparaturversuche oder sonstige Manipulationen entstehen. Der Ersatz von verbrauchtem Erstausstattungszubehör (Schreib- und Druckelemente, Farbträger etc.) ist nicht Bestandteil der Gewährleistung.

Rechte Dritter

Zar Systems wird den Kunden dann gegen alle Ansprüche verteidigen, die aus einer Verletzung eines gewerblichen Schutzrechts oder Urheberrechts durch Zar Systems in der Bundesrepublik Deutschland hergeleitet werden, und dem Kunden gerichtlich auferlegte Kosten und Schadensersatzbeträge übernehmen, wenn der Kunde Zar Systems von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt hat und Zar Systems alle technischen und rechtichen Abwehrmassnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Vorgenannte Verpflichtungen von Zar Systems entfallen, wenn Ansprüche Dritter darauf beruhen, dass Hardware oder Programme geändert wurden oder zusammen mit nicht von Zar Systems gelieferter Hardware oder Programmen genutzt werden.

Haftung

Zar Systems haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenem Gewinn. Die Haftung für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung von Zar Systems Mitgliedern, die als Erfüllungshilfen tätig geworden sind, ist ausgeschlossen.

Inhalte von Internet-Seiten

Der Kunde darf mit Form, Inhalt oder verfolgtem Zweck seiner Internet-Seiten nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstossen. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, im Rahmen seiner Präsenz keine pornographischen Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum Gegenstand haben. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung verspricht der Kunde unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von € 3.000,00 (in Worten: dreitausend Euro). Ausserdem berechtigt ein Verstoss des Kunden gegen die genannten Verpflichtungen, die Aufnahme von Internet-Seiten zu verweigern, die Seiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen und den Vertrag fristlos zu kündigen. Zar Systems übernimmt hierbei keine Prüfungspflicht. Bei Verstoss der Internet-Seiten des Kunden gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter haftet der Kunde gegenüber Zar Systems auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Er stellt Zar Systems im Innenverhältnis von etwaigen Ansprüchen Dritter, die auf Inhalte von Internet-Seiten des Kunden zurückgehen, frei.


Ende des Nutzungsrechts

Soweit dem Kunden von Zar Systems ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, gilt: Zum Ende des Nutzungsrechts gibt der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuelle Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an Zar Systems zurück. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Alle weiteren vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber Zar Systems bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort.

Datenschutz

Zar Systems speichert alle Daten des Kunden während der Dauer des Vertragsverhältnisses elektronisch, soweit dies zur Erfüllung des Vertragszwecks, insbesondere für Abrechnungszwecke, erforderlich ist. Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt Zar Systems auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke. Zar Systems wird dem Kunden auf Verlangen jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft erteilen. Zar Systems wird weder diese Daten noch den Inhalt privater Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte weiterleiten. Dies gilt insoweit nicht, als Zar Systems verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht widerspricht. Zar Systems weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde weiss, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus techni-scher Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren.

Schlussbestimmung

Jegliche Änderungen, Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Oberhausen. Für die von Zar Systems auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsedingungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten.